Wildunfall und Wildschaden

Unter diesem Navigationspunkt stellen wir Ihnen alle relevanten Informationen rund um die Themen Wildunfall und Wildschaden übersichtlich und gebündelt zur Verfügung.

Wildschaden

Wildschaden bezeichnet Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die durch Schalenwild (also Rehe und Wildschweine) verursacht werden. Der Ersatz dieser Schäden ist im Bundesjagdgesetz (§§ 29 ff. BJagdG) geregelt. Die Jagdgenossenschaft überträgt die Ersatzpflicht vertraglich in den Pachtverträgen auf die jeweiligen Jagdpächter.

Wildschaden insbesondere an landwirtschaftlichen Flächen muss binnen einer Woche nach Kenntnisnahme vom Geschädigten, oder aber von dem Zeitpunkt an, ab dem er von dem Schaden bei Beachtung der gehörigen Sorgfalt hätte Kenntnis erlangen müssen, angezeigt werden.

Anerkannten Wildschadensschätzer im Landkreis SHA: 

Willi Kircher, Mainhardt, 07903 3220

Andreas Bohn, Frankenhardt, 0172 8632975

Michael Klunker, Crailsheim, 0162 4630257

Volker Krenz, Waldenburg, 07949 805

Karl-Friedrich Stutz, Rot am See, 0151 72731003

 

Wildunfall

Wildunfälle lassen sich nicht immer vermeiden, das Risiko kann jedoch durch vorausschauendes Fahren deutlich minimiert werden. In wildreichen Gebieten sind ausreichender Sicherheitsabstand, Bremsbereitschaft und die Beachtung von Wildwechselschildern besonders wichtig. Auf Landstraßen sollten die Fahrbahnränder aufmerksam beobachtet werden, da Wild häufig in Gruppen die Straße überquert oder vor Fahrzeugen flüchtet. Bei Wildsichtung ist die Geschwindigkeit zu reduzieren und das Abblendlicht einzuschalten. Riskante Ausweichmanöver sind unbedingt zu vermeiden.

Sollte es dennoch zu einem Wildunfall kommen, helfen Ihnen folgende Informationen zur Vorgehensweise:

1. Absichern der Unfallstelle: Warnblinklicht einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.

2. Polizei benachrichtigen (Notruf 110) oder falls bekannt den zuständigen Jagdpächter kontaktieren.

3. Wildunfallbescheinigung vom zuständigen Jagdpächter oder Förster ausstellen lassen.

4. Fotos vom Unfallort, Tier und Fahrzeug machen, um eine schnelle Schadensbearbeitung zu garantieren.

5. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung, bevor Reperaturen am Fahrzeug vorgenommen werden.

Die PDF zum Download der Wildunfallbescheinigung finden Sie hier

Kontakt

Telefon: 07974 / 1043

E-mail: info@jagdgenossenschaft-buehlerzell.de

Anschrift: Mangoldshausen 15, 74426 Bühlerzell

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